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Aktuelles

Energievorlagegesetz

Wer künftig seine Wohnung oder Haus via Zeitungs- oder Internetinserat verkaufen oder vermieten will, muss darin die Energiekennzahlen, also Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts bekanntgeben. Wer dies versäumt, muss mit Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Diese Pflicht gilt sowohl für Verkäufer als auch für Vermieter.

Die wichtigsten Neuerungen

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Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Dezember 2012 im Kraft treten. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst .Verpflichtende Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors in Anzeigen und Inseraten

> Verpflichtung zu Vorlage des Energieausweises bei Anbotslegung

> Aushändigung einer vollständigen Kopie des Energieausweises binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss bei Verkauf oder Vermietung

> Der Mieter oder der Käufer kann die unterlassene Aushändigung des Energieausweises gerichtlich einklagen oder selbst einen Energieausweis einholen und innerhalb von drei Jahren "angemessenen" Kostenersatz begehren

> Der Energieausweisaussteller haftet Käufern und Mietern gegenüber für die Richtigkeit des Energieausweises

> Bei Unterlassen von Angaben zur Energieeffizienz in Inseraten oder bei nicht rechtzeitiger Vorlage bzw. Aushändigung drohen Verwaltungsstrafen bis zu 1.450 Euro

> Der Makler ist entschuldigt, wenn der Auftraggeber auf seine Pflicht hingewiesen wurde und der Aufforderung nicht nachkommt und somit geht die Haftung auf den Eigentümer über

 

Aktuelles

In unserem Bürogebäude, im Zentrum von Linz/Ebelsberg, gegenüber der Straßenbahn-Haltestelle, stehen laufend Zimmer, Büros und/oder Geschäftslokale zur Vermietung.


> Wohnung rund 70 m2 - zu vermieten

> Garage / Lagerraum - vermietet.
> Geschäftslokal rund 80 m2 - vermietet.
> Wohnung rund 50 m2 - vermietet.
> Wohnung rund 120 m2 - vermietet.
> Geschäftslokal rund 20 m2 - vermietet.
> Zimmer - vermietet.
> Zimmer - vermietet.
> Zimmer - vermietet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Herrn Schreiberhuber unter 0699 / 120 30 138.